Patientenverfügung
Die Patientenverfügung bietet heute eine gesetzlich anerkannte Grundlage. Sie regelt die medizinische Versorgung für den Fall, dass die eigene Willensfähigkeit einmal verloren gehen sollte. Dies tritt in der Regel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall ein. Die Patientenverfügung ist demnach eine vorsorgliche Willenserklärung, die Ihre Wertvorstellungen und Wünsche abbildet. Sie enthält verbindliche Informationen über die Einleitung oder über die Unterlassung einer medizinischen (Weiter-)Behandlung, falls Sie einmal in
die Lage kommen sollten, Ihre Entscheidung nicht mehr äußern zu können.
Mit dem 01.09.2009 wurde gesetzlich festgelegt, dass eine solche Erklärung schriftlich vorliegen muss. Ist dies erfolgt, so ist Ihre Erklärung bindend.
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Patientenverfügung - Vordruck
Zur rechtlichen Absicherung denken Sie bitte daran, dass die Patientenverfügung von den Ansprechpartnern der Betreuungsstelle des Landkreises beglaubigt werden muss.