Erdbestattung

Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg aus Holz. Bestattungen werden je nach Friedhof und Friedhofssatzung als Wahl- oder Reihengräber an­geboten.
Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 15 Jahre, in unserer Region oft 20 bis 35 Jahre. Die Grabstelle wird in der Regel dort erworben,
wo die verstorbene Person Ihren letzten festen Wohnsitz hatte; dies ist aber nicht zwingend.

Wenn die Erdbestattung gewählt wurde, muss die Grabart festgelegt werden. Sie haben die Möglichkeit, zwischen den oben erwähnten Grabarten auszuwählen.

Zu beachten ist, dass jede Gemeinde eine eigene Friedhofssatzung und Gebührenordnung hat und damit nicht überall alle Möglichkeiten gegeben sind.
Im persönlichen Gespräch klären wir, was auf Ihren Wohnort zutrifft.